29. August 2025
In den Verhandlungen der letzten Monate hat die Teilnehmergemeinschaft mit den einzelnen Grundstückseigentümern die Neuverteilung besprochen. Auf dieser Grundlage hat die Vorstandschaft die Neuordnung der Grundstücke geplant. Ihre Wünsche wurden berücksichtigt, soweit nicht berechtigte Ansprüche anderer Teilnehmer und deren wertgleiche Abfindung berührt waren.
Damit ist der wichtigste Abschnitt dieses Verfahrens erreicht: Die Grenzen der neuen Flurstücke können in die Örtlichkeit übertragen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Download.